Der Trilog aus Kommission, Parlament und Ministerrat der Mitgliederstaaten hatte im Dezember 2017 einen Kompromiss zur Endfassung der Richtlinie ausgehandelt. Jetzt hat die Kommission das Ergebnis in einem ersten Text veröffentlicht, das finale Papier ist allerdings noch in der Abstimmung. Die EU-Richtlinie zur Gebäudeeffizienz hat somit eine der letzten Hürden im Gesetzgebungsprozess genommen.
Die Richtlinie hat das Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und Anreize für Gebäuderenovierungen zu schaffen. Langfristig sollen damit die CO2-Emissionen des äußerst energieineffizienten Gebäudebestands in der EU spürbar gesenkt werden. Erreicht werden soll dies durch Förderung kostenwirksamer Renovierungen, Einführung eines Intelligenzindikators für Gebäude, Vereinfachung der Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen sowie durch vermehrte Einrichtung von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge zur Steigerung der Elektromobilität.
Konkret sind folgende Kern-Maßnahmen geplant:
Nach der förmlichen Billigung durch den Europäischen Rat und das EU-Parlament wird voraussichtlich am 16. April 2018 über den endgültigen Text abstimmen – wird die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage danach in Kraft. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht beträgt 20 Monate. Die Neufassung der Gebäuderichtlinie wäre der erste verabschiedete Text aus dem Winterpaket.
(DV)